Pflicht zur Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI)

Handlungsempfehlung für Arbeitgeber: Pflicht zur Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI)

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz („AI Act“) rückt die Verantwortung von Unternehmen in den Fokus, ihre Mitarbeitenden gezielt im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologien zu schulen. Die zunehmende Integration von KI in betriebliche Abläufe, von automatisierten Entscheidungsprozessen bis hin zu Chatbots, verlangt ein fundiertes Verständnis der Chancen, Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen, das sich über die gesamte Belegschaft erstrecken sollte, nicht nur auf Führungsebene.

1. Wer ist von der Schulungspflicht betroffen?

Die Schulungspflicht betrifft alle Unternehmen in der EU, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder nutzen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Besonders im Fokus stehen dabei:

  • Anwender von Hochrisiko-KI-Systemen, wie z. B. im Personalwesen (automatisierte Bewerberauswahl), in der Kreditvergabe oder im Sicherheitsbereich.
  • Anbieter von KI-Systemen, die diese an Dritte verkaufen oder lizenzieren.
  • Betreiber von KI-Anwendungen im Kundenkontakt (z. B. Chatbots, automatische Entscheidungsassistenzsysteme).

Die Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 29 des finalen EU-KI-Acts, der eine angemessene Schulung und Unterweisung von Personen, die mit Hochrisiko-KI-Systemen arbeiten, ausdrücklich verlangt.
Quelle: EU-Kommission – AI Act, Konsolidierte Fassung

2. Empfohlene Maßnahmen für Arbeitgeber

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und einen verantwortungsvollen KI-Einsatz sicherzustellen, sollten Arbeitgeber folgende Schritte unternehmen:

a) Bedarfsanalyse durchführen

  • Identifizieren Sie, welche Mitarbeitenden mit KI-Systemen arbeiten oder in Zukunft arbeiten werden.
  • Prüfen Sie, ob Ihre KI-Anwendungen unter die „Hochrisiko“-Klassifizierung gemäß Anhang III des AI Acts fallen.

b) Schulungsinhalte festlegen

Die Schulung sollte mindestens folgende Themen umfassen:

  • Grundverständnis zu Funktionsweise und Grenzen von KI
  • Datenschutz und IT-Sicherheit beim KI-Einsatz
  • Risiken automatisierter Entscheidungen (z. B. Diskriminierung)
  • Meldepflichten und interne Meldewege bei Fehlfunktionen
  • Einhaltung des AI Acts und relevanter nationaler Vorschriften

c) Zielgruppenorientierte Umsetzung

Schulungen sollten rollenbasiert erfolgen – z. B. getrennt für Entwickler, Anwender, Datenschutzbeauftragte oder Führungskräfte.

d) Externe Schulungspartner nutzen

Insbesondere für technische oder juristische Inhalte empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit zertifizierten Anbietern oder Bildungseinrichtungen, die auf KI spezialisiert sind.

3. Dokumentation und Nachweis der Schulung

Laut AI Act sind Unternehmen verpflichtet, den Schulungsnachweis im Rahmen ihrer internen Kontrollsysteme vorzuhalten. Folgende Maßnahmen sind zu empfehlen:

  • Teilnahmezertifikate dokumentieren, idealerweise mit Schulungsinhalten und Datum.
  • Zentrale Schulungsdatenbank einrichten, in der Schulungen pro Mitarbeitendem erfasst werden.
  • Wiederholungsschulungen planen, mindestens alle zwei Jahre oder bei Einführung neuer KI-Systeme.
  • Interne Richtlinie entwickeln, in der Schulungspflicht, Verantwortlichkeiten und Ablauf festgelegt sind.

Die Einhaltung dieser Vorgaben kann im Rahmen einer behördlichen Prüfung oder bei einem Vorfall von zentraler Bedeutung sein. Der Nachweis dient zudem als Entlastung im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen.

Die Pflicht zur Schulung im Umgang mit KI ist kein optionales Weiterbildungsangebot, sondern eine gesetzlich verankerte Verantwortung für Arbeitgeber. Wer seine Mitarbeitenden nicht angemessen vorbereitet, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch Vertrauensverlust und Fehleinsätze sensibler Technologien. Empfehlung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Umsetzung eines Schulungskonzepts – in enger Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten, Betriebsrat und ggf. der IHK oder HWK vor Ort. So stellen Sie sicher, dass Ihre Organisation sowohl gesetzeskonform als auch zukunftsfähig bleibt.

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