Jetzt noch von 0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen profitieren – bevor sich die Regelung ändert!
Derzeit gilt für den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage einschließlich aller Nebenkosten 0% Mehrwertsteuer – eine attraktive Regelung, die den Umstieg auf Solarenergie noch attraktiver macht.
Es gibt Anzeichen dafür, dass der Mehrwertsteuersatz von 19 % wieder eingeführt werden könnte.
Die gesetzliche Regelung, um die es hier geht, betrifft in Deutschland die umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Ab dem 1. Juli 2022 gibt es in Deutschland die Regelung nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG, wonach Photovoltaikanlagen, die auf privaten und gewerblichen Gebäuden installiert werden, von der Umsatzsteuer befreit sind, d.h. mit 0% Umsatzsteuer verkauft werden können.
Diese Regelung gilt für
– Photovoltaikanlagen auf privaten Wohnhäusern (zum Eigenverbrauch oder zur Einspeisung in das Stromnetz).
– Photovoltaikanlagen für kleinere gewerbliche Betreiber (z.B. bis zu einer Leistung von 30 kW).
Ziel dieser Regelung ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere von Solarstromanlagen, zu fördern. Sie ermöglicht Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden die Anschaffung von Anlagen ohne zusätzliche steuerliche Belastung.
Häufig gestellte Fragen werden auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen beantwortet: LINK
Gültigkeit: Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2025. Danach könnte sich die steuerliche Regelung ändern, daher ist es ratsam, die 0% Mehrwertsteuer zu „nutzen“, solange es diese Regelung noch gibt.
Weitere Details: Für größere Anlagen (z.B. gewerbliche Solarstromanlagen) oder für Anlagen, die auf Dächern von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen installiert werden, können andere steuerliche Regelungen gelten.
Was bedeutet das für Sie? Wer jetzt handelt, kann sich die bestehenden Vorteile sichern, bevor die steuerlichen Rahmenbedingungen möglicherweise wieder verschärft werden. Zudem ist mit steigender Nachfrage und längeren Lieferzeiten zu rechnen, sobald die Änderung offiziell ist.
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